Schon vor der Coronapandemie gab es immer wieder Unklarheiten in Bezug auf die geltenden Einreise- und Visumserfordernisse für die Einreise auf die Kapverden. Nach Ausbruch des Coronavirus sind nun je nach Reiseland und aktueller Situation weitere Formalitäten einzuhalten. Dies gilt auch für die Einreise nach Kap Verde. Damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind, haben wir alle notwendigen Einreisevorgaben für Sie zusammengefasst.
Die Einreisebestimmungen der Kapverden können sich täglich ändern. Wir können daher keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit unserer Angaben übernehmen.
Was genau benötigen Sie für die Einreise nach Kap Verde. Wir haben alle notwendigen Unterlagen in einer kleinen Tabelle zusammengefasst.
Gerade in der Zeit von ständig wechselnden Regelungen ist es wichtig, vor der Abreise regelmäßig die aktuell geltenden Bestimmungen zu überprüfen, da sich diese von heute auf morgen ändern können. Verwenden Sie hierzu die unten genannten Links mit weiterführenden Informationen.
Zeitgleich mit der Abschaffung der Visumspflicht für deutsche und europäische Staatsangehörige wurde eine Flughafensicherheitsgebühr eingeführt. Diese muss von jedem Reisenden, der auf die Kapverdischen Inseln reisen möchte, bezahlt werden (Ausnahmen werden im FAQ erläutert).
Zusätzlich zur Bezahlung der Flughafensicherheitsgebühr, muss eine Online-Registrierung vorgenommen und ein digitales Einreiseformular ausgefüllt werden. In diesem werden die Personalien, Adress-, Pass- und Reisedaten abgefragt.
Die Registrierung kann in Portugiesisch, Französisch oder Englisch im Online-Portal „EASE“ (=EFFICIENT AUTOMATIC AND SAFE ENTRY OF TRAVELLERS) vorgenommen werden. Über den Einreiseservice Kapverden ist die Registrierung auf Deutsch möglich. Im Anschluss an das vollständige Ausfüllen der Einreiseregistrierung muss die Flughafensicherheitsgebühr bezahlt werden. Hierfür können nur VISA- und Mastercard-Kreditkarten verwendet werden. Bei der Registrierung über den Einreiseservice Kapverden können viele weitere Zahlungsmittel verwendet werden. Eine genaue Auflistung finden Sie am Ende der Seite.
Die Coronapandemie hat gezeigt, dass es immer wieder vorkommen kann, dass Sonderregelungen in Bezug auf Einreisebestimmungen und Beförderungsregeln gelten und besondere Formalitäten erledigt werden. Deswegen muss bei Reisen zwingend daran gedacht werden, alle notwendigen Registrierungen vor der Einreise rechtzeitig vorzunehmen, das gilt auch für die Kapverden. Ebenso sollten die aktuell geltenden Regelungen vor der Abreise immer nochmals geprüft werden, da sich diese in der Vergangenheit bereits mehrfach sehr kurzfristig geändert haben. Der Einreiseservice Kapverden kann beim Ausfüllen der notwendigen Registrierungen wertvolle Unterstützung leisten, da alle Angaben nur einmalig auf Deutsch vorgenommen werden müssen. Bei Beauftragung des Einreiseservice Kapverden wird die erforderliche Einreiseregistrierung und die Zahlung der Flughafensicherheitsgebühr durch den Einreiseservice Kapverden durchgeführt.
Muss ich die Flughafensicherheitsgebühr bezahlen? Wo kann ich die Bezahlung der Flughafensicherheitsgebühr vornehmen? Benötige ich ein Visum für die Kapverden? Muss ich auch für mein Kind die Flughafensicherheitsgebühr bezahlen?
Auf all diese und viele weitere Fragen bekommen Sie von uns die passenden Antworten.
Seit der Einführung der „Airport Security Tax“ Anfang 2019 haben sich verschiedene Begriffe im Sprachgebrauch eingebürgert, die eigentlich alle das gleiche bedeuten. Die offizielle Bezeichnung ist „Airport Security Tax“. Diese englische Begrifflichkeit wird im Deutschen oftmals mit Flughafensicherheitsgebühr übersetzt, auch wenn diese Übersetzung eigentlich nicht zu 100% korrekt ist. Auch der Begriff Einreisegebühr und die Abkürzung TSA, welche von der portugiesischen Bezeichnung „Taxa de Segurança Aeroportuária“ abgeleitet wurde, bezeichnen alle dieselbe Gebühr. Wir verwenden im Folgenden die Bezeichnung Flughafensicherheitsgebühr.
Dies hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft/Nationalität ab. Deutsche Staatsbürger benötigen seit dem 1. Januar 2019 für touristische Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen kein Visum mehr. Anstatt des Visums muss nun eine Online-Registrierung vorgenommen und die Flughafensicherheitsgebühr bezahlt werden.
Auch Staatsangehörige der folgenden Länder sind seit dem 1. Januar 2019 von der Visumspflicht befreit: Österreich, Schweiz, Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern.
Des Weiteren sind Staatsangehörige der folgenden Länder von der Visumspflicht befreit: Guinea Bissau, Senegal, Gambia, Elfenbeinküste, Guinea Conakry, Sierra Leone, Liberia, Ghana, Burkina Faso, Niger, Nigeria, Mali, Benin, Togo und Südafrika.
Bei Reisen, die 30 Tage überschreiten oder bei mehrfachen Einreisen nach Kap Verde muss noch immer ein Visum bei der Botschaft oder bei einem Konsulat von Kap Verde beantragt werden.
Remote Worker und Digitale Nomaden können für Ihren Aufenthalt auf den Kapverdischen Inseln ein spezielles Visum beantragen. Auf der Plattform CaboWork finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Remote Working auf den Kapverden.
Ja, wenn Sie keine der oben aufgeführten Nationalitäten vorweisen können, müssen Sie für die Einreise auf die Kapverdischen Inseln ein Visum beantragen.
Ein Visum für Kap Verde können Sie bei der kapverdischen Botschaft oder einem Honorarkonsulat beantragen. Die jeweiligen Adressen und Kontaktdaten der Botschaften und der Honorarkonsulate finden Sie im unteren Bereich dieser Internetseite.
Grundsätzlich muss jeder bei der Einreise auf die Kapverden die Flughafensicherheitsgebühr bezahlen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, von denen Urlaub aber nur in seltensten Fällen betroffen sein dürften. Diese beziehen sich insbesondere auf Staatsbürger der Kapverdischen Inseln sowie auf Ausländer mit Wohnsitz in Kap Verde und Transitreisende.
Sie können die Einreisegebühr für die Kapverden z. B. ganz einfach bei uns, dem Einreiseservice Kapverden, buchen und bezahlen.
Eine Zahlung der Flughafensicherheitsgebühr ist grundsätzlich nur zusammen mit der Vorabregistrierung möglich.
„Ausnahmsweise“ (Wortlaut der kapverdischen Botschaft) kann die Registrierung auch vor Ort bei der Einreise erfolgen und die Flughafensicherheitsgebühr dort bezahlt werden.
Beachten Sie jedoch, dass hierfür zusätzliche Gebühren erhoben werden und sich diese Ausnahmeregelung kurzfristig ändern kann. Ebenfalls muss mit längeren Wartezeiten bei der Einreise auf die Kapverden gerechnet werden.
Kinder unter zwei Jahren sind von der Bezahlung der Flughafensicherheitsgebühr ausgenommen. Für Kinder, welche bereits ihren zweiten Geburtstag hatten, muss die volle Flughafensicherheitsgebühr bezahlt werden.
Die Buchung des Einreiseservice Kapverden bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
Rechtssichere Informationen zur Einreise und den notwendigen Einreiseformalitäten der Kapverden erhalten Sie bei den Botschaften und Honorarkonsulaten der Republik Cabo Verde. Die Botschaft von Kap Verde in Deutschland stellt ein englischsprachiges Dokument bereit, welches die Einreisebestimmungen genauer beschreibt. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular eine Nachricht schreiben. Wir versuchen dann, Ihre Frage so gut wie möglich zu beantworten.
Für die einmalige Einreise bis zu 90 Tagen gibt es das individuelle und einfache Visum. Die Kosten betragen 45,00 €/Person. Für 87,00 €/Person ist das individuelle und einfache Mehrfachvisum erhältlich. Die Gültigkeitsdauer beträgt zwei bis drei Jahre, sofern der Pass so lange gültig ist.
Wichtig: Die (erste) Einreise muss innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen.
Darüber hinaus gibt es das einfache Familienvisum, das Mehrfachfamilienvisum und das Gruppenvisum. Weitere Informationen hierzu und zur Beantragung gibt es auf der Seite der Kapverdischen Botschaft in Berlin.
Für digitale Nomaden gibt es darüber hinaus ein spezielles Visum im Rahmen des „Cabo Verde Remote Working Programs“. Das Programm bietet die Möglichkeit eines befristeten Arbeits-/Tourismusvisum für sechs Monate, mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere sechs Monate. Weitere Informationen zu den Visamöglichkeiten für Remote Worker gibt es in diesem Artikel von CaboWork.
Falls Sie sich länger als 30 Tage auf den Kapverdischen Inseln aufhalten möchten oder falls Sie aufgrund Ihrer Nationalität nicht von der Visumspflicht befreit sind, müssen Sie bei einer Botschaft oder einem Honorarkonsulat ein Visum für die Kapverden beantragen.
Für diesen Fall haben wir die Adressen der Botschaften und Honorarkonsulate im deutschsprachigen Raum sowie aus unseren Nachbarländern und Portugal zusammengestellt. Diese helfen Ihnen auch weiter, wenn Sie weitere Fragen zur Einreise auf die Kapverden haben.
Botschafter: S.E. Herr Emanuel Henrique Semedo Duarte (außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter)
Adresse
Stavanger Str. 16
10439 Berlin
Kontaktdaten
Telefon: 030 20450955
Fax: 030 20450966
E-Mail: info@embassy-capeverde.de
Internet: www.embassy-capeverde.de
Öffnungszeiten
Die Botschaft ist Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Honorarkonsul: Herr Helmut W. Schweimler
Adresse
Hirschstr. 22
70173 Stuttgart
Kontaktdaten
Telefon: 07116071558
Fax: 0711 60661050
E-Mail: sabine.thul@hhhvjz.de, sip@vjz.de, sip@hhhvjz.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 10 – 12 Uhr und nach Vereinbarung
Honorarkonsul: Herr Dr. Peter Pfragner
Adresse
Goethering 27
63303 Dreieich
Kontaktdaten
Telefon: 06103 807367
Fax: 06103 3726549
E-Mail: honorarkonsul.caboverde@online.de
Öffnungszeiten
Montag: 10 – 13 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mittwoch: 14 – 18 Uhr
Freitag: 10 – 13 Uhr
Honorarkonsul: Herr Heinz-Herbert Hey
Adresse
Deichstr. 17 (5. OG)
20459 Hamburg
Kontaktdaten
Telefon: 040 37857833
Fax: 040 37857841
E-Mail: info@capverde.org
Internet: www.capverde.org
Öffnungszeiten
Montag: 10 – 13 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mittwoch: 14 – 18 Uhr
Freitag: 10 – 13 Uhr
Honorarkonsul: Herr Dipl.-Ing. Rolf Dieter Müller
Adresse
Über der Schanz 3
66424 Homburg
Kontaktdaten
Telefon: 06841 6870007
Fax: 06841 6870043
E-Mail: rdm@centertours.de, info@honorarkonsul-kapverde.de
Internet: www.honorarkonsulat-kapverde.de
Öffnungszeiten
Termine nur nach Vereinbarung
Adresse
Avenue Blanc 47
1202 Genf – Schweiz
Kontaktdaten
Telefon: 0041 227 313336
Fax: 0041 227 313540
E-Mail: cap.vert.consulat@bluewin.ch, cap.vert@caboverdege.ch, cap.vert.consulat@caboverdege.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9 – 16 Uhr
Honorarkonsul: Herr Baurat h.c. Senator Dipl. Ing. Wolfgang Meixner
Adresse
Dornbacher Straße 89
1170 Wien – Österreich
Kontaktdaten
Telefon: 0043 (1) 4897882
Fax: 0043 (1) 236 34969
E-Mail: caboverde@meixner.at, cv@meixner.at, konsulat-kapverde@meixner.at
Internet: www.caboverde.meixner.at, www.konsulat-kapverde.meixner.at
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr, jedoch nur nach Vereinbarung
Honorarkonsul: Herr Dipl. Ing. Markus Meixner
Adresse
Josefstraße 13
3100 St. Pölten – Österreich
Kontaktdaten
Telefon: 0043 676 5499114
Öffnungszeiten
Nur nach Vereinbarung
Adresse
7 rue Félix Eboué
13002 Marseille – Frankreich
Kontaktdaten
Telefon: 0033 4 91918194
Fax: 0033 4 91764007
E-Mail: consulatcv_marseille@hotmail.com
Internet: www.consulatducapvert.com
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 14.00 bis 17.30 Uhr
Adresse
Avenue Jeanne 29
1050 Brüssel – Belgien
Kontaktdaten
Telefon: 0032 2 6436270
Fax: 0032 2 6463385
E-Mail: emb.caboverde@skynet.be
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten erfragen Sie bitt telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Botschaft.
Adresse
Baan 6
3011 CB Rotterdam – Niederlande
Kontaktdaten
Telefon: 0031 6 82813198, 0031 10 4778977
Fax: 0031 10 4774553
E-Mail: info@conscv.nl
Internet: www.conscv.nl
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr
Adresse
117 Val de Ste Croix
1371 Luxembourg Ville – Luxemburg
Kontaktdaten
Telefon: 00352 26480948
Fax: 00352 26480949
E-Mail: ambcvlux@pt.lu
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten erfragen Sie bitt telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Botschaft.
Botschafter: Eurico Correia Monteiro (außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter)
Adresse
Av. do Restelo, 33
1449-025 Lissabon – Portugal
Kontaktdaten
Telefon: 00351 213 041440, 00351 213 041443
E-Mail: pt.info@mnec.gov.cv
Internet: www.embaixadadecaboverde.pt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr