Kap Verde Einreise: Visum- und Einreisebestimmungen

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Einführung​​

Schon vor der Coronapandemie gab es immer wieder Unklarheiten in Bezug auf die geltenden Einreise- und Visumserfordernisse für die Einreise auf die Kapverden. Nach Ausbruch des Coronavirus sind nun je nach Reiseland und aktueller Situation weitere Formalitäten einzuhalten. Dies gilt auch für die Einreise nach Kap Verde. Damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind, haben wir alle notwendigen Einreisevorgaben für Sie zusammengefasst.

Die Einreisebestimmungen der Kapverden können sich täglich ändern. Wir können daher keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit unserer Angaben übernehmen.

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen zur Einreise nach Kap Verde inkl. Corona-Sonderregelungen

Erforderliche Dokumente für die Einreise auf die Kapverden

Was genau benötigen Sie für die Einreise nach Kap Verde. Wir haben alle notwendigen Unterlagen in einer kleinen Tabelle zusammengefasst.

Reisedauer weniger als 30 Tage Reisedauer 31 bis 90 Tage
Ja
Ja
Ja

Generelle Einreisebestimmungen für Kap Verde

Visum Kapverden und Ausweisdokumente

Kapverden-Registrierung vor der Einreise

Coronabezogene Ein- und Ausreisebestimmungen

Gerade in der Zeit von ständig wechselnden Regelungen ist es wichtig, vor der Abreise regelmäßig die aktuell geltenden Bestimmungen zu überprüfen, da sich diese von heute auf morgen ändern können. Verwenden Sie hierzu die unten genannten Links mit weiterführenden Informationen.

Flagge der Kapverden

Einreise Kap Verde

Flagge von Portugal

Bei Flügen mit Zwischenstopp in Portugal gilt Folgendes zu beachten

Flagge von Deutschland

Ausreise Kap Verde bzw. Einreise Deutschland

Wissenswertes für die Rückreise nach Deutschland

Weitere Informationen zur Online-Registrierung der Kapverden

Zeitgleich mit der Abschaffung der Visumspflicht für deutsche und europäische Staatsangehörige wurde eine Flughafensicherheitsgebühr eingeführt. Diese muss von jedem Reisenden, der auf die Kapverdischen Inseln reisen möchte, bezahlt werden (Ausnahmen werden im FAQ erläutert).

Zusätzlich zur Bezahlung der Flughafensicherheitsgebühr, muss eine Online-Registrierung vorgenommen und ein digitales Einreiseformular ausgefüllt werden. In diesem werden die Personalien, Adress-, Pass- und Reisedaten abgefragt.

Die Registrierung kann in Portugiesisch, Französisch oder Englisch im Online-Portal „EASE“ (=EFFICIENT AUTOMATIC AND SAFE ENTRY OF TRAVELLERS) vorgenommen werden. Über den Einreiseservice Kapverden ist die Registrierung auf Deutsch möglich. Im Anschluss an das vollständige Ausfüllen der Einreiseregistrierung muss die Flughafensicherheitsgebühr bezahlt werden. Hierfür können nur VISA- und Mastercard-Kreditkarten verwendet werden. Bei der Registrierung über den Einreiseservice Kapverden können viele weitere Zahlungsmittel verwendet werden. Eine genaue Auflistung finden Sie am Ende der Seite.

Fazit zur Einreise nach Kap Verde

Die Coronapandemie hat gezeigt, dass es immer wieder vorkommen kann, dass Sonderregelungen in Bezug auf Einreisebestimmungen und Beförderungsregeln gelten und besondere Formalitäten erledigt werden. Deswegen muss bei Reisen zwingend daran gedacht werden, alle notwendigen Registrierungen vor der Einreise rechtzeitig vorzunehmen, das gilt auch für die Kapverden. Ebenso sollten die aktuell geltenden Regelungen vor der Abreise immer nochmals geprüft werden, da sich diese in der Vergangenheit bereits mehrfach sehr kurzfristig geändert haben. Der Einreiseservice Kapverden kann beim Ausfüllen der notwendigen Registrierungen wertvolle Unterstützung leisten, da alle Angaben nur einmalig auf Deutsch vorgenommen werden müssen. Bei Beauftragung des Einreiseservice Kapverden wird die erforderliche Einreiseregistrierung und die Zahlung der Flughafensicherheitsgebühr durch den Einreiseservice Kapverden durchgeführt.

Basispaket

59,00 
  • Einreiseregistrierung für die Kapverden

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Kapverden-Einreise (FAQ)

Muss ich die Flughafensicherheitsgebühr bezahlen? Wo kann ich die Bezahlung der Flughafensicherheitsgebühr vornehmen? Benötige ich ein Visum für die Kapverden? Muss ich auch für mein Kind die Flughafensicherheitsgebühr bezahlen?

Auf all diese und viele weitere Fragen bekommen Sie von uns die passenden Antworten.

Seit der Einführung der „Airport Security Tax“ Anfang 2019 haben sich verschiedene Begriffe im Sprachgebrauch eingebürgert, die eigentlich alle das gleiche bedeuten. Die offizielle Bezeichnung ist „Airport Security Tax“. Diese englische Begrifflichkeit wird im Deutschen oftmals mit Flughafensicherheitsgebühr übersetzt, auch wenn diese Übersetzung eigentlich nicht zu 100% korrekt ist. Auch der Begriff Einreisegebühr und die Abkürzung TSA, welche von der portugiesischen Bezeichnung „Taxa de Segurança Aeroportuária“ abgeleitet wurde, bezeichnen alle dieselbe Gebühr. Wir verwenden im Folgenden die Bezeichnung Flughafensicherheitsgebühr.

Dies hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft/Nationalität ab. Deutsche Staatsbürger benötigen seit dem 1. Januar 2019 für touristische Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu 30 Tagen kein Visum mehr. Anstatt des Visums muss nun eine Online-Registrierung vorgenommen und die Flughafensicherheitsgebühr bezahlt werden.

Auch Staatsangehörige der folgenden Länder sind seit dem 1. Januar 2019 von der Visumspflicht befreit: Österreich, Schweiz, Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Zypern.

Des Weiteren sind Staatsangehörige der folgenden Länder von der Visumspflicht befreit: Guinea Bissau, Senegal, Gambia, Elfenbeinküste, Guinea Conakry, Sierra Leone, Liberia, Ghana, Burkina Faso, Niger, Nigeria, Mali, Benin, Togo und Südafrika.

Bei Reisen, die 30 Tage überschreiten oder bei mehrfachen Einreisen nach Kap Verde muss noch immer ein Visum bei der Botschaft oder bei einem Konsulat von Kap Verde beantragt werden.

Remote Worker und Digitale Nomaden können für Ihren Aufenthalt auf den Kapverdischen Inseln ein spezielles Visum beantragen. Auf der Plattform CaboWork finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Remote Working auf den Kapverden.

Ja, wenn Sie keine der oben aufgeführten Nationalitäten vorweisen können, müssen Sie für die Einreise auf die Kapverdischen Inseln ein Visum beantragen.

Ein Visum für Kap Verde können Sie bei der kapverdischen Botschaft oder einem Honorarkonsulat beantragen. Die jeweiligen Adressen und Kontaktdaten der Botschaften und der Honorarkonsulate finden Sie im unteren Bereich dieser Internetseite.

Grundsätzlich muss jeder bei der Einreise auf die Kapverden die Flughafensicherheitsgebühr bezahlen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, von denen Urlaub aber nur in seltensten Fällen betroffen sein dürften. Diese beziehen sich insbesondere auf Staatsbürger der Kapverdischen Inseln sowie auf Ausländer mit Wohnsitz in Kap Verde und Transitreisende.

Sie können die Einreisegebühr für die Kapverden z. B. ganz einfach bei uns, dem Einreiseservice Kapverden, buchen und bezahlen.

Eine Zahlung der Flughafensicherheitsgebühr ist grundsätzlich nur zusammen mit der Vorabregistrierung möglich.

„Ausnahmsweise“ (Wortlaut der kapverdischen Botschaft) kann die Registrierung auch vor Ort bei der Einreise erfolgen und die Flughafensicherheitsgebühr dort bezahlt werden.

Beachten Sie jedoch, dass hierfür zusätzliche Gebühren erhoben werden und sich diese Ausnahmeregelung kurzfristig ändern kann. Ebenfalls muss mit längeren Wartezeiten bei der Einreise auf die Kapverden gerechnet werden.

Kinder unter zwei Jahren sind von der Bezahlung der Flughafensicherheitsgebühr ausgenommen. Für Kinder, welche bereits ihren zweiten Geburtstag hatten, muss die volle Flughafensicherheitsgebühr bezahlt werden.

Die Buchung des Einreiseservice Kapverden bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Sie können lange Wartezeiten bei der Einreise vermeiden.
  • Die Bezahlung ist bei uns mit allen gängigen Zahlungsmitteln möglich. Eine genaue Auflistung finden Sie im unteren Bereich der Seite.
  • Alle notwendigen Angaben, die wir zur Bezahlung der Flughafensicherheitsgebühr und der notwendigen Registrierung benötigen können Sie über unser deutschsprachiges Einreiseformular vornehmen.
  • Durch unser optimiertes Einreiseformular können Sie mehrere Personen gleichzeitig für die Einreise auf die Kapverden registrieren. Sie sparen Zeit und Nerven.
  • Unser deutschsprachiges Support-Team steht Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.
  • Das offizielle Registrierungssystem der Kapverden ist technisch nicht ausgereift. Es werden immer wieder Bestätigungs-E-Mails nicht versendet. Es besteht kein offizieller, deutschsprachiger Support.
  • Ihre Bestellung ist komplett versandkostenfrei. Sie erhalten Ihre Registrierungsbestätigung schnell und unkompliziert per E-Mail.

Rechtssichere Informationen zur Einreise und den notwendigen Einreiseformalitäten der Kapverden erhalten Sie bei den Botschaften und Honorarkonsulaten der Republik Cabo Verde. Die Botschaft von Kap Verde in Deutschland stellt ein englischsprachiges Dokument bereit, welches die Einreisebestimmungen genauer beschreibt. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular eine Nachricht schreiben. Wir versuchen dann, Ihre Frage so gut wie möglich zu beantworten.

Für die einmalige Einreise bis zu 90 Tagen gibt es das individuelle und einfache Visum. Die Kosten betragen 45,00 €/Person. Für 87,00 €/Person ist das individuelle und einfache Mehrfachvisum erhältlich. Die Gültigkeitsdauer beträgt zwei bis drei Jahre, sofern der Pass so lange gültig ist.

Wichtig: Die (erste) Einreise muss innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen.

Darüber hinaus gibt es das einfache Familienvisum, das Mehrfachfamilienvisum und das Gruppenvisum. Weitere Informationen hierzu und zur Beantragung gibt es auf der Seite der Kapverdischen Botschaft in Berlin.

Für digitale Nomaden gibt es darüber hinaus ein spezielles Visum im Rahmen des „Cabo Verde Remote Working Programs“. Das Programm bietet die Möglichkeit eines befristeten Arbeits-/Tourismusvisum für sechs Monate, mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere sechs Monate. Weitere Informationen zu den Visamöglichkeiten für Remote Worker gibt es in diesem Artikel von CaboWork.

Adressen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Botschaften und Honorarkonsulate von Kap Verde im deutschsprachigen Raum

Falls Sie sich länger als 30 Tage auf den Kapverdischen Inseln aufhalten möchten oder falls Sie aufgrund Ihrer Nationalität nicht von der Visumspflicht befreit sind, müssen Sie bei einer Botschaft oder einem Honorarkonsulat ein Visum für die Kapverden beantragen.

Für diesen Fall haben wir die Adressen der Botschaften und Honorarkonsulate im deutschsprachigen Raum  sowie aus unseren Nachbarländern und Portugal zusammengestellt. Diese helfen Ihnen auch weiter, wenn Sie weitere Fragen zur Einreise auf die Kapverden haben.

 

Botschaft der Republik Cabo Verde in Deutschland

Botschafter: S.E. Herr Emanuel Henrique Semedo Duarte (außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter)

Adresse

Stavanger Str. 16
10439 Berlin

Kontaktdaten

Telefon: 030 20450955
Fax: 030 20450966
E-Mail: info@embassy-capeverde.de
Internet: www.embassy-capeverde.de

Öffnungszeiten

Die Botschaft ist Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Honorarkonsulat der Republik Cabo Verde für die Länder Baden-Württemberg und Bayern

Honorarkonsul: Herr Helmut W. Schweimler

Adresse

Hirschstr. 22
70173 Stuttgart

Kontaktdaten

Telefon: 07116071558
Fax: 0711 60661050
E-Mail: sabine.thul@hhhvjz.de, sip@vjz.de, sip@hhhvjz.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 10 – 12 Uhr und nach Vereinbarung

Honorarkonsulat der Republik Cabo Verde für die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz

Honorarkonsul: Herr Dr. Peter Pfragner

Adresse

Goethering 27
63303 Dreieich

Kontaktdaten

Telefon: 06103 807367
Fax: 06103 3726549
E-Mail: honorarkonsul.caboverde@online.de

Öffnungszeiten

Montag: 10 – 13 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mittwoch: 14 – 18 Uhr
Freitag: 10 – 13 Uhr

Honorarkonsulat der Republik Cabo Verde für die Länder Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen

Honorarkonsul: Herr Heinz-Herbert Hey

Adresse

Deichstr. 17 (5. OG)
20459 Hamburg

Kontaktdaten

Telefon: 040 37857833
Fax: 040 37857841
E-Mail: info@capverde.org
Internet: www.capverde.org

Öffnungszeiten

Montag: 10 – 13 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Mittwoch: 14 – 18 Uhr
Freitag: 10 – 13 Uhr

Honorarkonsulat der Republik Cabo Verde für das Saarland

Honorarkonsul: Herr Dipl.-Ing. Rolf Dieter Müller

Adresse

Über der Schanz 3
66424 Homburg

Kontaktdaten

Telefon: 06841 6870007
Fax: 06841 6870043
E-Mail: rdm@centertours.de, info@honorarkonsul-kapverde.de
Internet: www.honorarkonsulat-kapverde.de

Öffnungszeiten

Termine nur nach Vereinbarung

Botschaft der Republik Kap Verde für die Schweiz & Österreich

Adresse

Avenue Blanc 47
1202 Genf – Schweiz

Kontaktdaten

Telefon: 0041 227 313336
Fax: 0041 227 313540
E-Mail: cap.vert.consulat@bluewin.ch, cap.vert@caboverdege.ch, cap.vert.consulat@caboverdege.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9 – 16 Uhr

Honorarkonsulat der Republik Cabo Verde in Österreich (außer Niederösterreich)

Honorarkonsul: Herr Baurat h.c. Senator Dipl. Ing. Wolfgang Meixner

Adresse

Dornbacher Straße 89
1170 Wien – Österreich

Kontaktdaten

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr, jedoch nur nach Vereinbarung

Honorarkonsulat der Republik Cabo Verde in Österreich (Niederösterreich)

Honorarkonsul: Herr Dipl. Ing. Markus Meixner

Adresse

Josefstraße 13
3100 St. Pölten – Österreich

Kontaktdaten

Telefon: 0043 676 5499114

Öffnungszeiten

Nur nach Vereinbarung

Honorarkonsulat der Republik Cabo Verde in Frankreich

Adresse

7 rue Félix Eboué
13002 Marseille – Frankreich

Kontaktdaten

Telefon: 0033 4 91918194

Fax: 0033 4 91764007
E-Mail: consulatcv_marseille@hotmail.com

Internet: www.consulatducapvert.com

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 14.00 bis 17.30 Uhr

Botschaft der Republik Kap Verde für Belgien und Niederlande

Adresse

Avenue Jeanne 29
1050 Brüssel – Belgien

Kontaktdaten

Telefon: 0032 2 6436270
Fax: 0032 2 6463385
E-Mail: emb.caboverde@skynet.be

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten erfragen Sie bitt telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Botschaft.

Generalkonsulat der Republik Kap Verde in den Niederlanden

Adresse

Baan 6
3011 CB Rotterdam – Niederlande

Kontaktdaten

Telefon: 0031 6 82813198, 0031 10 4778977

Fax: 0031 10 4774553
E-Mail: info@conscv.nl
Internet: www.conscv.nl

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr

Botschaft der Republik Kap Verde in Luxemburg

Adresse

117 Val de Ste Croix
1371 Luxembourg Ville – Luxemburg

Kontaktdaten

Telefon: 00352 26480948
Fax: 00352 26480949
E-Mail: ambcvlux@pt.lu

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten erfragen Sie bitt telefonisch oder per E-Mail direkt bei der Botschaft.

Botschaft der Republik Cabo Verde in Portugal

Botschafter: Eurico Correia Monteiro (außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter)

Adresse

Av. do Restelo, 33
1449-025 Lissabon – Portugal

Kontaktdaten

Telefon: 00351 213 041440, 00351 213 041443
E-Mail: pt.info@mnec.gov.cv
Internet: www.embaixadadecaboverde.pt

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr